Einen Härtefallantrag können nur Bewerber stellen, die sich für einen Studiengang mit örtlicher oder manueller Zulassungsbeschränkung oder für ein Staatsexamen beworben haben. Bei vielen Studiengängen ist es nicht möglich einen Härtefallantrag zustellen, dann können Sie bei ihrer Bewerbung dieses Feld nicht sehen.
Der Härtfallantrag kommt nur für wenige Personen in Betracht, da Sie sehr schwerwiegende familiäre, soziale oder gesundheitliche Probleme haben müssen. So schwerwiegend, dass Ihnen nicht zugemutet werden kann auf eine Zulassung zu warten.
Diese Gründe müssen durch zum Beispiel ein Gutachten belegt werden.
Wenn Sie einen Härtfallantrag beantragen möchten, müssen Sie das Kästchen vor dem Studienfach anklicken.
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