Der Antrag auf Verbesserung der Wartezeit bzw. der Nachteilsausgleich ist nur sichtbar bei Bewerbungen auf einen Studiengang mit örtlicher Zulassungsbeschränkung.
Wenn die Hochschulzugangsberechtigung wegen krankheits- oder behinderungsbedingter Fehlzeiten erst später erworben werden konnte, kann dies durch ein Schulgutachten auf die Wartezeit angerechnet werden.
Wenn Sie die „Verbesserung der Wartezeit“ beantragen wollen, müssen Sie ja auswählen.
Nein wurde automatisch ausgewählt, so beantragen Sie keine Verbesserung der Wartzeit. Bestätigen Sie diese Eingaben mit einem klick auf Weiter.